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ALLGEMEINE NUTZUNGS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Hoffmann Group Service Plattform und Softwareprodukte für Geschäftskunden


1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Wir, die Hoffmann SE, Haberlandstraße 55, 81241 München und ihre verbundenen Unternehmen (nachfolgend: "Hoffmann", "wir", "uns"; weitere Angaben zu unserem Unternehmen können Sie auch dem Impressum unserer Internetseite unter https://www.hoffmann-group.com/DE/de/hom/company/impressum entnehmen), bieten unseren registrierten Geschäftskunden (nachfolgend: "Kunde", "Sie", "Ihnen") an, die von uns entwickelte Digitale Service Plattform und den Go Digital Store (nachfolgend gemeinsam: "Service Plattform") und Digitale Produkte und Softwarelösungen als Stand-Alone-Lösung oder als Teil eines Produktes oder die auf der Service Plattform zur Nutzung bereitgestellten Softwarelösungen und -produkte (nachfolgend gemeinsam: "Softwareprodukte") und damit verbundene weitere Leistungsangebote (z.B. Zurverfügungstellung von Speicherplatz, Support-Leistungen, Datenauswertungen) gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") – je nach Service Plattform oder Softwareprodukt entgeltlich oder unentgeltlich – zu nutzen.

1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber unseren geschäftlichen Kunden, d.h. Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.

1.3 Der Go Digital Store ist ein Online Marktplatz für digitale Produkte im Fertigungsumfeld. Mit Hilfe eines kuratierten Portfolios an digitalen Fertigungslösungen von Hoffmann und unseren Drittanbietern, unterstützen wir unsere Kunden bei den ersten Schritten der Digitalisierung. Die auf dem Go Digital Store vermittelten Softwareprodukte können sowohl von Hoffmann als auch von Drittanbietern entwickelt und betrieben werden. Für die Nutzung der Angebote ist ein jeweiliger Vertragsschluss mit dem Anbieter erforderlich. Hoffmann wird im Falle von Drittanbieter Apps nicht Teil dieser Vertragsverhältnisse und haftet nicht für die Angebote.

1.4 Bei den über die Service Plattform nutzbaren Softwareprodukten handelt es sich teilweise um sog. Software-as-a-Service (SaaS)-Angebote. Das heißt, dass wir unseren Kunden die jeweilige Software über das Internet von unseren Servern aus zur Nutzung über einen Datenfernzugriff bereitstellen, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wird. Für die Beschaffenheit der einzelnen Softwareprodukte und der damit verbundenen Leistungsangebote sind die in dem jeweils aktuellen Produktblatt spezifizierten Angaben maßgeblich und im Übrigen die Angaben in diesen AGB (siehe dazu unter Ziffer 3 und 4). Im Rahmen der Nutzung der Service Plattform, insbesondere eines Softwareprodukts, kann es möglich bzw. erforderlich sein, dass der Kunde bestimmte Daten (z.B. Maschinendaten, Prozessdaten, Mitarbeiterdaten, Werkzeugdaten) auf der Service Plattform ablegt; in diesem Fall wird dem Kunden der dafür erforderliche Speicherplatz auf unseren Datenservern bereitgestellt (siehe dazu unter Ziffer 5).

1.5 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Hoffmann ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.6 Mit der Verwendung der Service Plattform und Softwareprodukte erkennt der Kunde diese AGB an. Falls der Kunde diese AGB nicht akzeptiert, ist er nicht berechtigt, die Service Plattform und Softwareprodukte zu verwenden.

2. Plattformregistrierung, Berechtigungen und Verantwortlichkeit

2.1. Unsere Service Plattform kann nur von bei Hoffmann zuvor registrierten Geschäftskunden mithilfe eines individuellen Benutzernamens und eines Passworts (nachfolgend gemeinsam: "Zugangsdaten") genutzt werden. Mit Hilfe der Zugangsdaten können Sie sodann im Namen des den Zugangsdaten zugeordneten Geschäftskunden (Unternehmens) handeln.

2.2. Soweit Sie nicht bereits Zugangsdaten zur Service Plattform besitzen, können Sie diese erhalten, indem Sie sich bei uns über die Service Plattform als neuer Kunde registrieren lassen. Hierzu müssen Sie ein Kundenkonto unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (insbesondere Firma, Adresse, Passwort, Kontaktdaten des Ansprechpartners) erstellen. Vor der Freischaltung eines Kundenkontos werden die angegebenen Daten von Hoffmann geprüft, insbesondere müssen die angegebenen Daten vollständig und richtig sein. Im Fall einer positiven Prüfung wird der Kunde registriert, das Kundenkonto erstellt und der Kunde erhält seine Zugangsdaten. Mit den Zugangsdaten kann der Kunde sich sodann auch auf unserer Service Plattform anmelden. Hoffmann behält sich vor, die Registrierung als Kunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu widerrufen.

2.3. Jeder Kunde kann innerhalb seines Kundenkontos auf der Service Plattform mehrere Nutzerkonten für einzelne Benutzer (nachfolgend: "User") anlegen, indem er deren Name und E-Mail-Adresse angibt, und diese danach verwalten. Den Usern, bei denen es sich im Regelfall um Mitarbeiter des Kunden handelt, können verschiedene Rollen zugewiesen werden (z.B. "Admin-User" oder "einfacher User"). Die User erhalten jeweils eine individuelle Zugriffsberechtigung für die vom Kunden erworbenen Nutzungsrechte und können diese mithilfe der Zugangsdaten des Kunden gemäß dessen produktspezifischen Einstellungen nutzen, es sei denn, dies ist bei dem jeweiligen Softwareprodukt nicht möglich.

2.4. Die Zugangsdaten dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Usern mitgeteilt werden und sind im Übrigen sicher zu verwahren und geheim zu halten. Hinsichtlich Ihres zu vergebenden Passworts empfehlen wir Ihnen aus Sicherheitsgründen mindestens acht Zeichen unter Verwendung von Groß-, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen; ändern Sie unverzüglich Ihr Kennwort und informieren Sie uns, wenn Sie vermuten, dass eine Person unberechtigterweise Ihre Zugangsdaten nutzt. Bitte beachten Sie zudem, dass Sie dafür verantwortlich sind, wenn andere Personen (insbesondere Ihre User) berechtigterweise unsere Service Plattform über Ihre Internetverbindung, Ihr Endgerät oder mithilfe der Ihnen zugewiesenen Zugangsdaten verwenden. Personen, die die Service Plattform sowie die Softwareprodukte mit Ihrer Kenntnis nutzen, sind von Ihnen über die Geltung dieser AGB und aller sonstigen einschlägigen Vorgaben zu unterrichten und Sie haben dafür zu sorgen, dass diese eingehalten werden. Sämtliche im Zusammenhang mit Ihrem Kundenkonto vorgenommen Handlungen, gleichviel ob autorisiert oder nicht, gelten als durch Sie oder in Ihren Namen vorgenommen; Ihre Verantwortung ist jedoch insoweit beschränkt, als sie nachweisen können, dass Sie trotz Beachtung angemessener Sorgfalt das Opfer eines rechtswidrigen Angriffs von Dritten geworden sind (z.B. Hacker, Diebe, Betrüger).

2.5. Sämtliche im Rahmen der Registrierung, Bestellung oder User-Berechtigung vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten werden nur von Unternehmen der Hoffmann Group (dazu https://www.hoffmann-group.com/DE/de/hom/company/group/standorte) oder dem jeweiligen Drittanbieter verarbeitet, insbesondere zum Zwecke der Bestellabwicklung und Kundenbetreuung. Beachten Sie zum Zweck und Umfang der Verarbeitung Ihrer Daten bitte unsere Datenschutzhinweise für die Service Plattform (abrufbar unter unserer Webseite https://www.hoffmann-group.com) sowie die Datenschutzhinweise für unsere sonstigen Online-Angebote, die Sie nutzen.

3. Bestellung und Nutzung von Softwareprodukten

3.1. Bei den auf der Service Plattform angebotenen Produkten, handelt es sich sowohl um Hoffmann-Softwareprodukte als auch um Softwareprodukte von Drittanbietern. Für jedes Softwareprodukt von Drittanbietern wird eine gesonderte Nutzungsvereinbarung getroffen, wobei Hoffmann als Betreiber der Service Plattform nicht für diese Softwareprodukte und alle damit verbundenen Vereinbarungen verantwortlich ist.

Folgende Ausführungen gelten daher ausschließlich für die Hoffmann-Softwareprodukte:

3.2. Sie als der Kunde werden die Softwareprodukte nur im Rahmen der Lizenzierung und auf Grundlage der Lizenz nutzen. Sie haben sicher zu stellen, dass die berechtigten User die Softwareprodukte stets rechts- und lizenzkonform nutzen und die Zugangsdaten vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte geschützt sind. Dritte sind dabei jede natürliche oder juristische Person mit Ausnahme der Parteien und den mit ihnen verbundenen Unternehmen, deren angestellte und freie Mitarbeiter, Leiharbeiter sowie von dem Kunden beauftragte externe Berater.

3.3. Der Anwendungsbereich und der Funktionsumfang eines angebotenen Softwareprodukts sowie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu dessen Nutzung (z.B. die erforderliche Bandbreite der Datenfernverbindung) können vor dem Erwerb in der Service Plattform eingesehen werden (nachfolgend "Leistungsbeschreibung"). Der Kunde hat die in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen Anforderungen zu beachten und auf eigene Kosten sicherzustellen. Ein Internetzugang, der für die Nutzung der Service Plattform und der Softwareprodukte beim Kunden benötigt wird, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Beratungs- oder Hinweispflichten von Hoffmann für etwaige erforderlicher Lizenzierungen in Bezug auf die Nutzung von Drittprodukten durch den Kunden bestehen nicht.

3.4. Die Softwareprodukte werden grundsätzlich mit einem von uns bestimmten Funktionsumfang zur Verfügung gestellt. Reguläre Updates und Upgrades der Softwareprodukte werden automatisch durchgeführt und sind im jeweiligen Bestellumfang inkludiert. Wesentliche neue Features oder kostenpflichtige Upgrades auf hochwertigere Produkte werden ggf. als neue Lizenzen angeboten. Alle vertraglichen Rechte und Pflichten gelten ausschließlich für das in der Bestellung bezeichnete Softwareprodukt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird; nutzerspezifische Anpassungen oder Erweiterungen der Softwareprodukte müssen separat vereinbart und vergütet werden. Soweit der Kunde nutzerspezifische Anpassungen oder Erweiterungen wünscht, ist dies im Rahmen der Bestellung anzugeben. Der Kunde hat die von Hoffmann mitgeteilten Anweisungen in der mitgeteilten Umsetzungsfrist durch fachkundiges Personal umzusetzen.

3.5. Durch die Bestätigung einer Bestellung durch uns kommt zwischen Hoffmann und Ihnen ein Nutzungsvertrag über das bestellte Hoffmann-Softwareprodukt zustande (nachfolgend: "Nutzungsvertrag"). Eine Bestellung kann entweder durch aktives Anklicken eines Bestell- oder Nutzungsbuttons oder durch eine Offlinebestellung ausgelöst werden. Im Rahmen des Nutzungsvertrags stellt Hoffmann dem Kunden das Softwareprodukt für die Dauer des Nutzungsvertrages in der jeweils aktuellen Version zum Abruf über das Internet zur Verfügung. Das Nutzungsrecht des Kunden steht unter der Bedingung fristgerechter Zahlung der vereinbarten Gebühren. Soweit in der Bestellung bzw. im Nutzungsvertrag nicht anders vereinbart, richtet Hoffmann zu diesem Zweck die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Die Softwareprodukte werden grundsätzlich 24 Stunden am Tag zur Verfügung gestellt; nicht zur Verfügung stehen kann ein Softwareprodukt aber während erforderlicher Wartungsarbeiten und/oder sonstiger Ausfallzeiten. Eine vorübergehende Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Nutzung der Softwareprodukte wegen Anpassungen, Ergänzungen oder Änderungen der Softwareprodukte oder sonstiger Maßnahmen (Wartung, Fehlerbehebung etc.) wird nur dann auftreten, wenn dies aus technischen Gründen unvermeidlich ist; sofern die Unterbrechung oder Beeinträchtigung länger als 24 Stunden dauert, werden Sie unter Angabe der Gründe sowie des Zeitraums der voraussichtlichen Unterbrechung oder Beeinträchtigung per E-Mail informiert.

3.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus einem Nutzungsvertrag ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder sonst zu übertragen, es sei denn, Hoffmann hat der Abtretung oder Übertragung zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Hoffmann darf diese Zustimmung nicht unbilliger Weise verweigern.

4. Nutzungsrechte an den Hoffmann-Softwareprodukten

4.1. Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, ist Hoffmann alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an den über die Service Plattform bereitgestellten Softwareprodukten, insbesondere der entsprechenden Eigentums-, urheberrechtlichen Verwertungs- und gewerblichen Schutzrechte sowie der damit im Zusammenhang stehenden Geschäftsgeheimnisse.

4.2. Hoffmann räumt dem Kunden ein einfaches, nicht-ausschließliches und nur nach Maßgabe der Regelung dieser AGB übertragbares Recht ein, das bestellte Softwareprodukt während der Dauer des Nutzungsvertrages bestimmungsgemäß und nur für interne Geschäftsprozesse zu nutzen. Soweit dem Kunden Nutzungsrechte eingeräumt werden, umfassen diese auch die Nutzung durch User des Kunden.

4.3. Der Quellcode des Softwareprodukts wird dem Kunden nicht zugänglich gemacht und der Kunde verpflichtet sich, Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder unzulässige Offenlegungen weder zu veranlassen noch zu ermöglichen.

4.4. Der Kunde darf das Softwareprodukt nicht vervielfältigen, es sei denn, dies ist durch die bestimmungsgemäße Benutzung nach der Leistungsbeschreibung abgedeckt oder für Zwecke einer angemessenen Backup- bzw. Notfallwiederherstellung erforderlich oder sonst nach zwingenden Gesetzesvorschriften erlaubt. Dokumentationen dürfen ausschließlich zum internen Gebrauch vervielfältigt werden. Wird das Softwareprodukt dem Kunden vorübergehend zur Verfügung gestellt (Miete, SaaS) oder ist sie Teil eines physischen Produktes, ist die Anfertigung einer Sicherungskopie nicht zulässig.

4.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Softwareprodukte Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen (zur Klarstellung: User sind keine Dritten in diesem Sinne). Eine Weitervermietung der Softwareprodukte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Die Service Plattform und die Softwareprodukte dürfen nicht dazu verwendet werden, um eigenständige Programme zu entwickeln, es sei denn Hoffmann hat dieser Art der Verwendung ausdrücklich zugestimmt.

4.6. Im Rahmen der Nutzung ist es dem Kunden untersagt, Schadprogramme (Viren, Würmer, Trojaner, Spyware oder andere Computercodes, Dateien oder Programme etc.), welche den Betrieb der Service Plattform oder Softwareprodukte oder mit diesen verbundenen Anwendungen, Dienste oder Hardware deaktivieren, überlasten, hacken oder in sonstiger Weise stören oder beschädigen können, zu übermitteln. Der Kunde wird Hoffmann von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer unzulässigen Verwendung der Service Plattform oder der Softwareprodukte durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die auf einer unzulässigen Nutzung oder einer eigenmächtigen Anpassung durch den Kunden oder einen Dritten unter Billigung durch den Kunden beruhen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung an Hoffmann und Einleitung von allen erforderlichen Abwehr- oder Korrekturmaßnahmen.

5. Zurverfügungstellung von Speicherplatz für Daten des Kunden auf der Service Plattform

5.1. Im Rahmen der Nutzung aller angebotenen Softwareprodukte auf der Service Plattform, unabhängig vom Anbieter, wird dem Kunden ggf. Speicherplatz in produktspezifisch angemessenem Umfang auf der Service Plattform von Hoffmann bereitgestellt. Diesen Speicherplatz können der Kunde und seine User nutzen, um Daten ablegen, einsehen und bearbeiten zu können, die für die Nutzung der Softwareprodukte notwendig sind (beispielsweise für bei dem Kunden vorhandenen Maschinen). Für die Zurverfügungstellung des Speicherplatzes fallen neben der ggf. zu zahlenden Vergütung für das jeweilige Softwareprodukt keine gesonderten Kosten an, es sei denn dies ist anderweitig im Angebot geregelt.

5.2. Die Daten des Kunden können entweder im Rahmen der laufenden Nutzung des Softwareprodukts oder durch eine Übernahme aus einer Datenbank des Kunden auf der Service Plattform abgelegt werden. Im Falle der Übernahme der Daten aus einer Datenbank des Kunden hat der Kunde Hoffmann die für die Übernahme erforderlichen technischen Angaben mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Übernahme der Daten mitzuteilen. Nach Abschluss einer gesonderten Vereinbarung unterstützt Hoffmann den Kunden gegen gesondert zu vereinbarender Vergütung bei der Übernahme der Daten.

5.3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstößt. Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren, seine Daten und Informationen vor deren Ablage auf der Service Plattform von Hoffmann auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu überprüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen einzusetzen (z.B. Virenschutzprogramme).

5.4. Soweit die vom Kunden abgelegten Inhalte urheberrechtlich oder über ein anderes Schutzrecht o.Ä., deren Inhaber der Kunde ist, geschützt sein sollten, räumt der Kunde Hoffmann hiermit das Recht ein, die auf der Service Plattform abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfrage über das Internet zugänglich zu machen und sie auch im Übrigen zu vervielfältigen und zu übermitteln, soweit dies für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen und Verpflichtungen erforderlich ist. Hierzu gehören insbesondere Zwecke der Datensicherung und alle erforderlichen Maßnahmen zum Zwecke der Erbringung von Support-Leistungen und Beseitigung von Störungen, insbesondere Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat.

5.5. Verarbeitet der Kunde selbst oder mittels des Softwareprodukts oder im Zusammenhang mit dem ihm zur Verfügung stehenden Speicherplatz personenbezogene Daten (z.B. Mitarbeiterdaten), so ist er für die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Hoffmann wird die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten in diesem Fall nur gemäß den Weisungen des Kunden verarbeiten; zu diesem Zwecke schließen Hoffmann und der Kunde einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Sofern Hoffmann der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird Hoffmann den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. Im Falle eines Verstoßes trotz eines solchen Hinweises stellt der Kunde Hoffmann von sämtlichen Ansprüchen Dritter, etwaigen Bußgeldern etc. einschließlich angemessener Kosten zur Rechtsverteidigung frei. Hoffmann bietet dem Kunden die verschlüsselte Übermittlung der Daten an.

5.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, den ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen (zur Klarstellung: User des Kunden sind keine Dritten in diesem Sinne). Eine Weitervermietung des Speicherplatzes ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.

5.7. Hoffmann verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.

5.8. Hoffmann und/oder die mit Hoffmann verbundene Unternehmen können Analysen, Untersuchungen, Auswertungen und Messungen mit den Daten durchführen (zusammen "Analysen"), die anonymisierte Daten und/oder sonstige Daten und Informationen, wie beispielsweise Lizenzinformationen, technische Informationen oder solche Informationen, die sich aus den technischen, funktionalen Rahmenbedingungen des Einsatzes und der Nutzung durch den Kunden ergeben, enthalten. Die in den Daten enthaltenen nicht-anonymisierten, personenbezogenen Daten, werden – soweit nicht anders vereinbart – nur zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend verwendet. Soweit Hoffmann die Daten anonymisiert und aggregiert, kann sie Analysen beispielsweise für die folgenden Zwecke durchführen: (i) zur Verbesserung des Produkt- und Serviceportfolios, der technischen Ressourcen und des Supports, (ii) zur Forschung, Neu- und Weiterentwicklung von professionellen Serviceleistungen, (iii) zur Überprüfung und Sicherstellung der Datenintegrität, (iv) zur Erstellung von Forecasts und Bedarfsszenarien, (v) zur Feststellung und Auswertung von Korrelationen und Trends in Branchensegmenten, (vi) zur Einrichtung und zum Ausbau von Anwendungen im Bereich KI (Künstliche Intelligenz) und (vii) zum anonymen Benchmarking. Analysen und die anonymisierten Kundendaten und sonstigen Informationen kann Hoffmann automatisch an sich und/oder an mit Hoffmann verbundene Unternehmen weiterleiten.
Hoffmann wird zum Zeitpunkt ihrer Entstehung alleinige Rechtsinhaberin an den aus der Analyse gewonnenen Daten und Informationen. Das geistige Eigentum, gewerbliche Schutzrechte und alle sonstigen Rechte an den Kundendaten bleiben bei dem Kunden oder den sonstigen Rechtsinhabern.

5.9. Im Falle der Beendigung des Nutzungsvertrags wird Hoffmann dem Kunden die personenbezogenen Daten, die sich auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz befinden, nach entsprechender Aufforderung durch den Kunden herausgeben bzw. ihm eine Kopie davon überlassen; soweit es sich nicht um gesetzlich zwingende Herausgabepflichten handelt (z.B. nach der DSGVO) kann Hoffmann je nach anfallendem Aufwand ein angemessenes Entgelt dafür verlangen. Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden 60 Tage nach der Herausgabe der Daten an den Kunden gelöscht, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der personenbezogenen Daten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.

6. Support-Dienstleistungen für die Service Plattform und Hoffmann-Softwareprodukte

Sollten bei der Nutzung eines Hoffmann-Softwareprodukts und der damit verbundenen Leistungsangebote Probleme auftreten, können sich der Kunde oder dessen User innerhalb unserer vorgegebenen Geschäftszeiten bei unserem allgemeinen Kundenservice per Telefon oder E-Mail (Kontaktdaten abrufbar unter https://www.hoffmann-group.com/DE/de/hom/company/kontakt) oder bei ihrem jeweiligen individuellen Hoffmann-Ansprechpartner (Kundenberater) melden. Hoffmann wird sich für eine umgehende Beseitigung des Problems einsetzen. Dies gilt nicht für Softwareprodukte von Drittanbietern. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an den Drittanbieter.

7. Mitwirkungsleistungen und Pflichten des Kunden

7.1. Soweit nicht bereits an anderer Stelle dieser AGB ausdrücklich geregelt, hat der Kunde bei der Nutzung von Diensten über die Service Plattform die nachfolgenden Pflichten zu beachten. Bezüglich der Haftung für etwaige Verstöße von Personen, die die Service Plattform mit Kenntnis des Kunden nutzen, gilt Ziffer 2.4.

7.2. Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Service Plattform setzt voraus, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Version der angebotenen Softwareprodukte entsprechen. Die vom Kunden zur Nutzung des Softwareproduktes berechtigten User müssen zudem mit deren Bedienung vertraut sein. Die für die Nutzung der Service Plattform erforderliche Konfiguration des IT-Systems des Kunden ist Aufgabe des Kunden; Hoffmann bietet jedoch an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen.

7.3. Der Kunde erhält von Hoffmann auf Anfrage Anweisungen für das Verhalten bei einem vollständigen Ausfall von angebotenen Softwareprodukten oder bei erheblichen, betriebsbehindernden Beeinträchtigungen. Der Kunde hat auch ohne Anweisungen einen Notfallplan für den temporären Ausfall von Softwareprodukten zu erstellen. Im Falle von Anweisungen durch Hoffmann, hat der Kunde sich mit den Angaben in den Anweisungen vertraut zu machen und für seinen Betrieb einen Notfallplan unter Berücksichtigung der in den Anweisungen enthaltenen Angaben zu erstellen. Sollte ein Softwareprodukt vollständig ausfallen oder die Nutzung nur in einer Weise möglich sein, die den Betrieb des Kunden wesentlich behindert, so wird der Kunde auf der Grundlage der Anweisungen und des Notfallplans umgehend Maßnahmen zur Aufrechterhaltung seines Betriebes ergreifen. Auf Wunsch des Kunden wird ihn Hoffmann im Rahmen einer gesonderten Beauftragung bei der Umsetzung von Maßnahmen, die über den Inhalt der Anweisungen hinausgehen, entgeltlich beraten.

7.4. Im Falle einer Nutzung der Software durch verbundene Unternehmen des Kunden haftet der Kunde für deren Verstöße, einschließlich deren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern, wie für eigene Verstöße.

8. Vergütung

8.1. Einige der auf der Service Plattform nutzbaren Softwareprodukte werden nur gegen Entrichtung eines Entgelts angeboten; dies und die Art und Weise der Berechnung des Entgelts (z.B. monatliche Gebühr oder Abhängigkeit von der Anzahl der User oder der registrierten Maschinen) ergeben sich aus den Angaben auf der Service Plattform sowie aus den Angaben im Rahmen des Bestellprozesses.

8.2. Vom Kunden geschuldete Entgelte sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, sofern in der Bestellung nicht anders angegeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Hoffmann immer die für die Rechnungsstellung erforderlichen korrekten Abrechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen. Hoffmann kann den Zugang des Kunden zu den Hoffmann-Softwareprodukten ganz oder teilweise vorübergehend sperren oder die Nutzung vorübergehend untersagen, soweit hierfür triftige Gründe bestehen. Triftige Gründe sind insbesondere, (i) wenn dies zur Schadensabwehr oder zur Sicherheit der Services erforderlich ist, oder (ii) wenn das Softwareprodukt rechts- oder vertragswidrig genutzt wird, oder (iii) sich das Verhalten des Kunden nachteilig auf die Services, auf andere Vertragspartner von Hoffmann oder Rechte Dritte auswirken kann oder dazu führen kann, dass Hoffmann ihrerseits gegen anwendbares Recht, Rechtsprechung oder behördliche Verfügungen verstößt, oder (iv) wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist. Soweit zumutbar, wird Hoffmann dem Kunden eine vorübergehende Sperrung oder Nutzungsuntersagung vorab androhen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe unter angemessener Fristsetzung geben.

8.3. Hoffmann ist berechtigt, die zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) gemäß der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind; dies gilt insbesondere, wenn der Umfang oder die Funktionalität eines Softwareprodukts erweitert wird. Hoffmann wird Sie über Änderungen der Preise spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren; Preisänderungen sind nur zum Monatsersten möglich.

8.4. Sofern die Berechnung der Vergütung von der Anzahl der erworbenen Lizenzen für das Softwareprodukt abhängig ist, ist Hoffmann zur Nachberechnung von Lizenzen berechtigt, wenn festgestellt wird, dass die Nutzung den lizenzierten Umfang übersteigt (z.B. wenn mehr als die vereinbarten User das Softwareprodukt nutzen). Hierzu räumt der Kunde Hoffmann entweder die erforderlichen Zugriffsrechte ein, d.h. Hoffmann kann direkt mittels Datenverbindung Zugriff auf die Geräte nehmen oder aber Maßnahmen vornehmen, die eine Systemmessung erlauben, soweit dies zur Feststellung des vertragsgemäßen Nutzungsumfangs erforderlich ist. Der Kunde hat Hoffmann für Zwecke der Prüfung der Lizenzkosten Auskunft über die Anzahl der User, den Nutzungsumfang und allen sonstigen Parametern, die für die Berechnung der Lizenzentgelte erforderlich sind, zu erteilen.

9. Gewährleistung

9.1. Hoffmann gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Service Plattform und der Hoffmann-Softwareprodukte und der damit zusammenhängenden Leistungsangebote nach den Maßgaben dieser AGB. Hoffmann garantiert nicht, dass die Service Plattform oder ein Softwareprodukt unter allen Umständen und jederzeit fehlerfrei ist und dass im Laufe der Zeit keine Änderungen an der Dokumentation, den Softwareprodukten oder der Service Plattform erfolgen (insbesondere bei notwendigen Produktanpassungen). Insbesondere übernimmt Hoffmann keine Gewährleistung für Softwareprodukte von Drittanbietern. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.

9.2. Für Mängel der gegen Entgelt und standardmäßig zur Verfügung gestellten Hoffmann-Softwareprodukte sowie des Speicherplatzes haftet Hoffmann nach den Gewährleistungsregeln des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB), jedoch mit der Maßgabe, dass eine Schadensersatzpflicht entgegen § 536a Abs. 1 BGB nur im Falle eines Verschuldens nach den Maßgaben in Ziffer 10 besteht (keine Garantiehaftung). Ein Mangel liegt vor, wenn das Softwareprodukt bei vertragsgemäßer Nutzung die in der Funktionalitätsbeschreibung enthaltenen Leistungen nicht erbringt und sich dies auf die Eignung zur vertraglich vereinbarten Verwendung wesentlich auswirkt; Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen daher insbesondere nicht (i) bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Softwareprodukts (bezüglich unvermeidbarer Ausfallzeiten siehe Ziffer 3.5.), (ii) bei Mängeln, die durch Nichteinhaltung von den für das Softwareprodukt vorgesehenen und in der Anwendungsdokumentation angegebenen Nutzungsbedingungen verursacht werden, (iii) bei einem Bedienungsversagen durch den Kunden oder seine User, (iv) im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen Geräteausstattungen, die für die Software nicht geeignet sind; es sei denn, der User weist jeweils nach, dass seine vorbenannten Handlungen die Mängelanalyse und Bearbeitungsaufwendungen von Hoffmann nicht wesentlich erschweren und der Mangel des Softwareproduktes bei Übergabe anhaftete. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, (v) wenn der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und Hoffmann infolge der Unterlassung der Mangelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte oder (vi) wenn der Kunde den Mangel bei Vertragsschluss kennt und sich nicht seine Rechte vorbehalten hat.

9.3. Soweit ein Mangel vom Kunden angezeigt wurde und die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht ausgeschlossen sind, ist Hoffmann verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist – durch Maßnahmen nach eigener Wahl – zu beseitigen. Der Kunde gibt Hoffmann in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mangelbeseitigung. Den Mitarbeitern und Beauftragten von Hoffmann wird zu diesem Zwecke freier Zugang zu den Systemen des Kunden gewährt, soweit dies erforderlich ist. Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt oder Hoffmann diesen nicht zu vertreten hat, kann Hoffmann eine Aufwandserstattung nach den üblichen Stundensätzen zuzüglich notwendiger Auslagen verlangen.

9.4. Der Kunde ist bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Mangelbeseitigung, schuldhafter oder unzumutbarer Verzögerung oder ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Mangelbeseitigung durch Hoffmann oder Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung für den Kunden insbesondere berechtigt, das ggf. geschuldete Entgelt entsprechend des Ausmaßes der Beeinträchtigung herabzusetzen (Minderung).

9.5. Für Mängel der unentgeltlich und standardmäßig zur Verfügung gestellten Hoffmann-Softwareprodukte haftet Hoffmann nach den Regeln der Leihe (§§ 598 ff. BGB). Insoweit gilt zu den Gewährleistungsansprüchen das Vorstehende entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass zusätzlich zu den in Ziffer 9.2 aufgeführten Fällen die Gewährleistungsansprüche des Kunden auch dann ausgeschlossen sind, wenn der Mangel nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hoffmann beruht (vgl. § 599 BGB).

9.6. Soweit Hoffmann-Softwareprodukte kundenspezifisch angepasst wurden, haftet Hoffmann für Mängel dieser individuellen Anpassungen nach den Regelungen des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).

9.7. Soweit es sich bei den mit der Nutzung der Hoffmann-Softwareprodukte oder der Service Plattform zusammenhängenden Leistungsangeboten von Hoffmann um reine Dienstleistungen handelt (z.B. Supportdienstleistungen gemäß Ziffer 6, Import von Datenbanken gemäß Ziffer 5.2, Auswertung oder Aufbereitung von Daten), haftet Hoffmann für Mängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).

9.8. Die Ansprüche des Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz, auch, soweit sie mit Mängeln im Zusammenhang stehen, richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs – insbesondere auch in Bezug auf Ansprüche wegen Mängeln und Pflichtverletzungen, sowie deliktische Ansprüche – nach den Regelungen unter Ziffer 10.

9.9. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln eines Hoffmann-Softwareprodukts – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr ab Überlassung des Hoffmann-Softwareprodukts. Die Haftungsregelungen in Ziffer 10 bleiben davon unberührt.

10. Haftung

10.1. Hoffmann haftet gegenüber dem Kunden für jegliche Schäden und Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen entstehen, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Hoffmann haftet insbesondere nicht für die Softwareprodukte von Drittanbietern.

10.2. Hoffmann haftet unbeschränkt

a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
b) im Rahmen einer von Hoffmann ausdrücklich übernommenen Garantie;
c) für die Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit;
d) für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“), im Falle einfacher (leichter) Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schadens, maximal aber auf das plattformbezogene, digitale Nettoauftragsvolumen (ausschließlich jeglicher Auftragsvolumina außerhalb der Service Plattform) eines durchschnittlichen Vertragsjahres;
e) für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, jedoch nur nach den dortigen Maßgaben.

10.3. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien entsprechend dem einhergehenden Risiko eingetreten wäre.

10.4. Diese Haftungsregeln gelten sinngemäß auch für das Verhalten von und Ansprüche gegen Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragte von Hoffmann.

11. Vertragslaufzeit

11.1. Die Laufzeit des Nutzungsvertrags richtet sich nach den in der jeweiligen Bestellung vereinbarten Bedingungen.

11.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für Hoffmann und den Kunden unberührt. Für Hoffmann besteht ein solcher wichtiger Grund insbesondere bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug des Kunden.

11.3. Jede Kündigung bedarf der Textform. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, einzelne Softwareprodukte innerhalb der Service Plattform ganz oder teilweise abzubestellen; die Vorgehensweise und die dafür geltenden Fristen werden jeweils konkret beim jeweilige Softwareprodukt dargestellt.

12. Geistiges Eigentum

Das geistige Eigentum, gewerbliche Schutzrechte und alle sonstigen Rechte von Hoffmann bleiben bei Hoffmann. Das gilt auch dann, wenn diese vom Kunden oder Dritten bearbeitet, übersetzt oder unverändert oder bearbeitet mit Fremdprodukten verbunden werden.

13. Vertraulichkeit

Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Soweit eine Weitergabe an Dritte zur Ausübung von Rechten oder zur Vertragserfüllung notwendig ist, sind diese Dritten auf die Einhaltung von dieser Vertraulichkeit im wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitsverpflichtung zu verpflichten. Die empfangende Partei darf ausnahmsweise vertrauliche Informationen offenlegen, soweit sie aufgrund einer bindenden gesetzlichen, richterlichen oder behördlichen Entscheidung die vertraulichen Informationen offenbaren muss. Vor der Offenlegung verpflichtet sich die empfangende Partei, die jeweils andere Partei unverzüglich über die Anordnung der Offenlegung schriftlich zu informieren, damit diese rechtzeitig Rechtsmittel ergreifen kann, um die Offenlegung zu verhindern oder zu beschränken.

14. Forderungsabtretungen durch den Kunden; Übertragbarkeit

Forderungen gegenüber Hoffmann in Bezug auf die von Hoffmann im Zusammenhang mit der Service Plattform zu erbringenden Leistungen dürfen nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hoffmann abgetreten werden, die Hoffmann nicht unbilliger Weise verweigern darf. Dies gilt nicht, sofern es sich um eine Geldforderung handelt und das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet hat, für beide Teile ein Handelsgeschäft ist, oder der Schuldner eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15. Änderung der Vertragsbedingungen

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist Hoffmann berechtigt, diese AGB, sowie weitere Konditionen zu ändern oder zu ergänzen. Hoffmann wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen auf der Service-Plattform zur Verfügung stellen.

16. Vorrangregelung, Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel

16.1. Etwaige individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (z.B. in Nutzungsverträgen) haben Vorrang vor diesen AGB.

16.2. Vorbehaltlich besonderer Vereinbarung ist Erfüllungsort ausschließlich der Geschäftssitz von Hoffmann.

16.3. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – auch für Wechsel- und Schecksachen – der Geschäftssitz von Hoffmann oder nach Wahl von Hoffmann auch der Sitz des Kunden, sofern nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand eingreift. Vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber Kunden mit Sitz im Ausland.

16.4. Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit der Nutzung der Service Plattform und der Nutzungsverträge kommt ausschließlich und ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

16.5. Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen Hoffmann und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Soweit es sich bei der unwirksamen Bestimmung um eine wesentliche Vertragsbestimmung handelt, verpflichten sich die Parteien, gemeinsam über eine wirksame Bestimmung zu verhandeln.